Kann ich eine Kammer im Vorfeld reservieren?
Eine Kammer können Sie nicht reservieren; Sie erwerben das Nutzungsrecht an einer konkreten Kammer für 20 Jahre und verlängern dieses Recht jährlich, wenn die erforderliche Ruhezeit von 20 Jahren die vertragliche vereinbarte Nutzungszeit übersteigt.
Was passiert mit der Asche nach Ablauf der Ruhezeit?
Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren werden die Aschen der Verstorbenen in einer Grabstelle in der Kolumbariumskirche endgültig beigesetzt.
Zu welchen Zeiten kann ich die Kolumbariumskirche besuchen?
Die Kolumbariumskirche ist täglich von 09 – 18 Uhr geöffnet.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Grundkosten für die Kammern: Nutzung einer Einzelkammer über 20 Jahre 1950,00 €, Nutzung einer Doppelkammer über 20 Jahre 3800,00 €, näheres finden Sie in der Nutzungs- und Gebührenordnung.
Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Informationsbroschüre.