Vom 28.09. bis zum 07.10.2022 können Wahlberechtigte – das sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in unserer Propstei haben – die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer in der Wählerliste eingetragenen personenbezogenen Daten zu den üblichen Öffnungszeiten des Pfarrbüros St. Johann prüfen.
Zusätzlich zu den genannten Wahlberechtigten können Katholiken, die aktiv an unserem Gemeindeleben teilnehmen, sich mit ihren Daten in die Wählerliste zum PGR eintragen lassen und an der Wahl zum PGR teilnehmen.
Einsprüche gegen die Wählerliste können beim Propst bzw. Wahlvorstand bis zum 07.10.22 eingereicht werden.
Nach dem 07.10. ist die Wählerliste geschlossen. Nachträglich zugezogene und polizeilich gemeldete Katholiken, die 16 Jahre alt sind und die nicht in der geschlossenen Wählerliste stehen, können mit entsprechendem Personalausweis und Taufnachweis am Wahltag auch an den Wahlen teilnehmen.